
HDH-RUNDSCHREIBEN
In einem Schreiben vom 29. Juni 2016 hat Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH Hauptverband der Deutschen Holzindustrie e.V., über den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland informiert: „Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von 4% für 24 Monate. Das gab die Mindestlohnkommission heute Mittag in Berlin bekannt.
Für die qualifizierten Tätigkeiten unserer Branche hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen, gleichwohl kann es im individuellen Fall auch bei uns von Bedeutung sein. Zudem ist diese Erhöhung tarifpolitisch wichtig. In der Mindestlohnkommission sind Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch vertreten. Die Kommission hatte sich erst Anfang des Jahres auf eine Verfahrensweise verständigt, wie zukünftige Erhöhungen festgelegt werden sollen. Danach wird alle zwei Jahre der Mindestlohn im Vergleich zu einem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Tarifindex überprüft. In diesen Index fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den letzten ca. 1,5 Jahren stiegen die Löhne und Gehälter demnach um ca. durchschnittlich 3,2 Prozent. Daraus ergibt sich die nunmehr gefundene Erhöhung von 4 Prozent für 24 Monate. Der gesetzliche Mindestlohn war von der großen Koalition zum Jahresbeginn 2015 eingeführt worden. Er gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an.“